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Führerschein bitte – So vermeiden Sie Haftungsrisiken

Aktuelles

Führerschein bitte Unternehmen müssen sicherstellen, dass jeder Fahrer einen gültigen und in den entsprechenden Fahrererlaubnis-Klassen ausgestellten Führerschein besitzt. Hierfür muss der Führerschein des Arbeitnehmers regelmäßig kontrolliert werden. Ist ein Arbeitnehmer mit seinem Dienstwagen ohne gültigen Führerschein unterwegs, kann dem Fahrzeughalter, oft das Unternehmen, eine saftige Strafe drohen. Mit der elektronischen Führerscheinkontrolle von PTC können Unternehmen Halterhaftungsrisiken vermeiden.

Das folgende Szenario ist nicht fiktiv. Die Polizei führt eine Routinekontrolle durch. Der Fahrer eines Firmenwagens kann keinen gültigen Führerschein vorweisen. Ihm war wegen Geschwindigkeitsübertretung ein Fahrverbot erteilt worden, ohne dass er seinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzte. Jetzt stellt sich die Frage: wer trägt die Konsequenzen.

Vertrauen ist gut.

Die Führerscheinkontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Halter von Dienstfahrzeugen kann nicht darauf vertrauen, dass ein Arbeitnehmer sein Fahrverbot oder den Entzug seiner Fahrerlaubnis meldet. Halter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt. Maßgeblich ist also, wer über den Fahrzeugeinsatz bestimmen kann. Damit steht das Unternehmen, also die Geschäftsführung, in der Verantwortung. Diese wird in der Regel an den Fuhrparkverantwortlichen vertraglich delegiert.

Gemäß § 31 Abs. 2 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) darf der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme nicht zulassen, wenn ihm bekannt sein muss, das der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist. Das ist auch der Fall, wenn sich der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befindet.

Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen

Unabhängig von der Fuhrparkgröße und den eingesetzten Fahrzeugen ist der Halterverantwortliche verpflichtet die Führerscheine seiner Fahrer regelmäßig zu kontrollieren. Verursacht ein Fahrer einen Unfall und hat keinen gültigen Führerschein, droht dem Halter gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) eine empfindliche Strafe: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist.“

Neben den strafrechtlichen Folgen greift auch die zivilrechtliche Haftung. Gemäß § 7 StVG muss der Halter den durch den Betrieb des Fahrzeuges entstandenen Personen- oder Sachschaden ersetzen. Die Versicherung kann sich gemäß AKB (Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen) weigern, den Unfallschaden zu regulieren, wenn der Fahrer des Fahrzeuges nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Ist der Fuhrparkverantwortliche in seiner Eigenschaft als „delegierter“ Fahrzeughalter an der nicht oder nicht vollständig erfolgten Führerscheinkontrolle – wenn auch nur fahrlässig – schuld, wird ihm strafrechtlich und zivilrechtlich der schwarze Peter zugeschoben.

Führerscheinkontrolle: Wie oft?

Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung haben bislang eindeutig festgelegt, wann und aus welchem Grund eine Kontrolle durchzuführen ist. Auch wird in der Diskussion zwischen Motivationsfahrzeugen und Poolfahrzeugen unterschieden. Sofern bei der Übergabe der Fahrer als Dauernutzer feststeht, soll es genügen, die Prüfung zweimal im Jahr durchzuführen, aber dies mag im Einzelfall anders sein. Bei ständig wechselnden Fahrern soll jeweils vor Fahrtantritt geprüft werden. Um Unternehmen administrativ zu entlasten und die notwendigen Prüfvorgänge detailliert zu dokumentieren, entwickelte die PTC GPS-Services GmbH die elektronische Führerscheinkontrolle.

Und so funktioniert’s

Auf den Führerschein wird ein fälschungssicherer Transponder geklebt, der von einem RFID-Reader im Fahrzeug ausgelesen wird. Die Daten des Fahrers werden im webbasierten PTC-Flottenportal hinterlegt. So kann sich der Fahrer vor Fahrtantritt im Fahrzeug anmelden und das Unternehmen die Führerscheine ohne zeitintensive persönliche Kontrolle überprüfen. Sollte dies unterbleiben, wird ein entsprechender Hinweis an den Fuhrparkverantwortlichen gesendet.

Startblocker

In Kombination mit der elektronischen Führerscheinkontrolle kann ein eigens entwickelter Startblocker verwendet werden. Diese Diebstahlsicherung von PTC umfasst eine innovative Schaltung, die unabhängig von der Fahrzeugelektronik und der werkseitigen Wegfahrsperre funktioniert. Das Fahrzeug kann in diesem Fall erst gestartet werden, wenn sich der Fahrer mit seinem Führerschein identifiziert. Mit dieser Lösung wollten Kunden auch erreichen, dass die Führerscheinkontrolle sichergestellt ist.

Quelle: Messe Kurier

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24. September 2014/von Marcel Kaiser
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